Aktuelle Fachthemen

Hier werden Themen aus den Fachbereichen Steuern, Recht, Regulatorik, Nachhaltigkeit etc. beschrieben, die die Branche beschäftigen. 

Nachhaltigkeitsberichterstattung der deutschen Wirtschaft

Auch die Leasing-Branche blickt auf erhebliche Herausforderungen bei der Umsetzung

Die Leasing-Branche versteht sich als Ermöglicher und Begleiter der Transformation der deutschen Wirtschaft. Leasing-Gesellschaften finanzieren traditionell eine breite Palette an Objekten zur Energie-, Wärme- und Mobilitätswende und begleiten Unternehmen dabei, ihre Produktionsverfahren energieeffizienter aufzustellen oder auf innovative Technologien umzurüsten. Dabei ist es nicht ungewöhnlich, dass selbst kleine und mittelständisch geprägte Leasing-Gesellschaften große Investitionsvolumen stemmen. Etwa die Hälfte der Leasing-Gesellschaften wird aufgrund dieser Investitionsvolumina unter die EU-Richtlinie Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fallen und damit verpflichtet sein, ihren Lagebericht um nachhaltigkeitsbezogene Angaben zu erweitern. 

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Leasing und Förderprogramme

Förderprogramme praxistauglich für alle Finanzierungsarten öffnen

Um die anstehenden erheblichen Investitionen in die Transformation zu stemmen, greifen viele Unternehmen auf öffentliche Fördermittel zurück. Die Anzahl der Förderprogramme von Bund und Ländern befindet sich im ständigen Wandel. Dabei hat das Angebot ein fast schon unüberschaubares Ausmaß angenommen. Die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz weist rund 2.500 Programme aus. Die Leasing-Branche verfügt über die notwendige Asset- und Markt-Expertise, um Unternehmen bei ihren Zukunftsinvestitionen zu unterstützen. In einer aktuellen BDL-Umfrage identifizierten Leasing-Unternehmen den mangelnden bzw. erschwerten Zugang zu Fördermitteln als größte Hürde. 

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Steuerliche Fragen bei ESG-Gütern

Neue Technologien stellen Leasing-Branche vor Herausforderungen

Die Transformation der Wirtschaft in Richtung Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Digitalisierung induziert enormen Investitionsbedarf in innovative Technologien. Die Leasing-Wirtschaft ist dafür prädestiniert, diese Investitionen zu realisieren und den Transformationsprozess als verlässlicher Partner zu begleiten. Als Scharnier zwischen Real- und Finanzwirtschaft verfügen Leasing-Unternehmen über große Marktnähe und besonderes Know-how bezüglich ihrer Investitionsgüter. Wie kaum eine andere Branche können sie deshalb zur Marktdurchdringung neuer Technologien und nachhaltiger Investitionsgüter sowie zur Realisierung von Klimaschutzinvestitionen beitragen. Die Expertise der Leasing-Gesellschaften ist dabei nicht nur im Assetmanagement und in der Risikosteuerung gefordert. Auch steuerliche Fragestellungen führen immer wieder zu Herausforderungen, die es in diesem zukunftsträchtigen Geschäftsfeld zu überwinden gilt.

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7. Novelle der MaRisk

Umsetzung der Kreditanforderungen aus EBA-Leitlinien und Integration von ESG-Risiken

Die BaFin hat am 29. Juni 2023 die finale Fassung der 7. MaRisk-Novelle (Mindestanforderungen an das Risikomanagement) veröffentlicht. Im Mittelpunkt der Neufassung stehen die Überführung der Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zur Kreditvergabe und -überwachung sowie die Integration von ESG‑/Nachhaltigkeitsanforderungen in das Risikomanagement. Bei der Übernahme der europäischen Anforderungen in deutsches Recht hat die BaFin eine hybride Form gewählt und Vorgaben sowohl eingearbeitet als auch mit direktem Verweis auf die Leitlinien der EBA umgesetzt. 

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Harmonisierung des EU-Insolvenzrechts

Eigentumsrechte der Leasing-Gesellschaften nicht beschneiden

Im Zuge des Aktionsplans zur Förderung der EU-Kapitalmarktunion soll das materielle Insolvenzrecht der Mitgliedstaaten in ausgewählten Rechtsbereichen angeglichen werden. Die EU-Kommission hat zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts Ende 2022 einen Richtlinienentwurf vorgelegt. Im Wesentlichen enthält der Entwurf fünf Regelungsbereiche, für die jeweils Mindestanforderungen an das nationale Insolvenzrecht festgelegt werden. Dabei sind insbesondere die im deutschen Recht bisher unbekannten Regelungen zum Pre-Pack-Verfahren und zum vereinfachten Insolvenzverfahren für Kleinstunternehmen von besonderer Relevanz für Leasing-Gesellschaften. 

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